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   LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2008 - L 11 KA 91/06   

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https://dejure.org/2008,18771
LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2008 - L 11 KA 91/06 (https://dejure.org/2008,18771)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.02.2008 - L 11 KA 91/06 (https://dejure.org/2008,18771)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. Februar 2008 - L 11 KA 91/06 (https://dejure.org/2008,18771)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit von Honorareinbehalten in Leistungsbereichen der Zahnmedizin; Beachtung von Besonderheiten i.F.e. Praxisübernahme; Ansehung der Auslegung und Anwendung des § 85 Abs. 4 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) als mit Artikel 12 und Artikel 3 GG vereinbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 55/97 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Honorartopf für überweisungsgebundene Leistungen -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2008 - L 11 KA 91/06
    Hierbei können Honorartöpfe für Arztgruppen und/oder Versorgungsgebiete gebildet (vgl. § 85 Abs. 4 Satz 8 SGB V), aber auch für bestimmte Leistungsbereiche (KCH, KB/KG sowie KFO; ZE, PAR) geschaffen werden (vgl. BSG, Urteil vom 09.09.1998 - B 6 KA 55/97 R -).

    Dies stellt sich als konsequente Vorsorge dagegen dar, dass eine unterschiedliche Mengendynamik in den verschiedenen Bereichen das Honorargefüge zu Lasten anderer Leistungsbereiche beeinflusst (vgl. BSG, Urteile vom 09.09.1998 - B 6 KA 55/97 R - sowie vom 03.03.1999 - B 6 KA 56/97 -), und gewährleistet, dass die Folgen von Mengenausweitungen in einzelnen Leistungsbereichen in diesen Leistungsbereichen verbleiben (vgl. BSG SozR 4-2500 § 72 Nr. 2).

  • BSG, 03.12.1997 - 6 RKa 21/97

    Gesetzliche Budgetierung der Gesamtvergütungen im Rahmen der Honorarverteilung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2008 - L 11 KA 91/06
    Es hat die grundsätzliche Zulässigkeit von Honorarbegrenzungsregelungen im Bereich der Beklagten nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG Urteil vom 03.12.1997 - 6 Rka 21/97) als geklärt angesehen.

    Der Senat (zuletzt Urteile vom 31.08.2005 - L 11 KA 80/04 und L 11 KA 59/04) und das Bundessozialgericht haben zu vorangegangenen Fassungen von § 4 Abs. 1 a des HVM der Beklagten, die mit der hier maßgeblichen Regelung im wesentlich identisch waren, bereits entschieden (BSG 81, 213 - SozR 3 - 2500 § 85 Nr. 23; BSG MedR 2004, 172).

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2008 - L 11 KA 91/06
    Dies stellt sich als konsequente Vorsorge dagegen dar, dass eine unterschiedliche Mengendynamik in den verschiedenen Bereichen das Honorargefüge zu Lasten anderer Leistungsbereiche beeinflusst (vgl. BSG, Urteile vom 09.09.1998 - B 6 KA 55/97 R - sowie vom 03.03.1999 - B 6 KA 56/97 -), und gewährleistet, dass die Folgen von Mengenausweitungen in einzelnen Leistungsbereichen in diesen Leistungsbereichen verbleiben (vgl. BSG SozR 4-2500 § 72 Nr. 2).
  • BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 8/05 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - progressiver Anstieg von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2008 - L 11 KA 91/06
    Das Bundessozialgericht hat Honorarbegrenzungsregelungen der vorliegenden Art grundsätzlich für rechtmäßig gehalten und dies bis in neuste Zeit hinein bestätigt (zuletzt BSG vom 19.07.2006 - B 6 KA 8/05 R).
  • BSG, 21.05.2003 - B 6 KA 33/02 R

    Gemeinschaftspraxis - Klagebefugnis und Aktivlegitimation eines Praxispartners -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2008 - L 11 KA 91/06
    Der Senat (zuletzt Urteile vom 31.08.2005 - L 11 KA 80/04 und L 11 KA 59/04) und das Bundessozialgericht haben zu vorangegangenen Fassungen von § 4 Abs. 1 a des HVM der Beklagten, die mit der hier maßgeblichen Regelung im wesentlich identisch waren, bereits entschieden (BSG 81, 213 - SozR 3 - 2500 § 85 Nr. 23; BSG MedR 2004, 172).
  • BSG, 03.03.1999 - B 6 KA 56/97 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Bildung von gesonderten Honorartöpfen für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2008 - L 11 KA 91/06
    Dies stellt sich als konsequente Vorsorge dagegen dar, dass eine unterschiedliche Mengendynamik in den verschiedenen Bereichen das Honorargefüge zu Lasten anderer Leistungsbereiche beeinflusst (vgl. BSG, Urteile vom 09.09.1998 - B 6 KA 55/97 R - sowie vom 03.03.1999 - B 6 KA 56/97 -), und gewährleistet, dass die Folgen von Mengenausweitungen in einzelnen Leistungsbereichen in diesen Leistungsbereichen verbleiben (vgl. BSG SozR 4-2500 § 72 Nr. 2).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2005 - L 11 KA 80/04

    Anspruch auf Auszahlung einbehaltenen Honorars; Grundsatz der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2008 - L 11 KA 91/06
    Der Senat (zuletzt Urteile vom 31.08.2005 - L 11 KA 80/04 und L 11 KA 59/04) und das Bundessozialgericht haben zu vorangegangenen Fassungen von § 4 Abs. 1 a des HVM der Beklagten, die mit der hier maßgeblichen Regelung im wesentlich identisch waren, bereits entschieden (BSG 81, 213 - SozR 3 - 2500 § 85 Nr. 23; BSG MedR 2004, 172).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2005 - L 11 KA 59/04

    Rechtmäßigkeit von Honorareinbehalten in den Leistungsbereichen Kieferorthopädie

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2008 - L 11 KA 91/06
    Der Senat (zuletzt Urteile vom 31.08.2005 - L 11 KA 80/04 und L 11 KA 59/04) und das Bundessozialgericht haben zu vorangegangenen Fassungen von § 4 Abs. 1 a des HVM der Beklagten, die mit der hier maßgeblichen Regelung im wesentlich identisch waren, bereits entschieden (BSG 81, 213 - SozR 3 - 2500 § 85 Nr. 23; BSG MedR 2004, 172).
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